In einer mehrtägigen Generaldebatte im Bundestag über die Vorhaben der Ampel-Regierung stellten Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen, Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz sowie Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, ihre Pläne vor.
Lindners Ziel ist es, in den nächsten Jahren aus dem Corona-Krisenmodus herauszukommen. „Es müssen 24,8 Milliarden Euro weniger Schulden gemacht werden, als von der Vorgängerregierung geplant. Damit wird die Nettokreditaufnahme reduziert.“ Die Finanzpolitik werde noch immer von der Pandemie geprägt, so der Minister: „Wir tun, was nötig ist, aber es wird nicht ausgereizt, was möglich wäre.“ Die Bundesregierung strebe an, die Schuldenbremse ab 2023 wieder einzuhalten.
Für einen echten Aufbruch in der Bildungspolitik brauche es laut Ministerin Stark-Watzinger, eine Förderung für Schulen in benachteiligten Regionen, elternunabhängiges BAföG sowie eine Förderung des lebenslangen Lernens. Denn gute Bildungspolitik ermögliche „für alle die Chance, Pilot des eigenen Lebens zu sein, aufzusteigen, Erfolg zu haben.“ Deutschland bräuchte eine ambitionierte Forschungspolitik, „damit wir uns als Innovationsland beweisen, Antworten auf Zukunftsfragen geben, Krisen bewältigen können.“
Dr. Volker Wissing kündigt an, die Mobilität in Deutschland technologieoffen weiterzuentwickeln. Dabei sei es wichtig, den Menschen das Leben nicht zu erschweren. Der Ausbau der Schnellladeinfrastruktur ist für ihn eins der drängendsten Themen. „Niemand kauft sich ein E-Auto, wenn er Stunden an der Ladesäule warten muss.“ Außerdem will der Minister Deutschland digitaler machen: durch schnelleres Internet, besseren Mobilfunk und eine digitale Verwaltung.
Dr. Marco Buschmann will die Bürgerrechte stärken und für „eine neue Balance von Sicherheit und Freiheit sorgen.“ Zudem soll Paragraf 219a StGB gestrichen, die Verantwortungsgemeinschaft eingeführt und die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft werden. Letztere stehe formal im Gesetz, Gerichte hätten sie aber gestoppt. „Sie findet kaum Anwendung, weil die Bundesnetzagentur sie nicht durchsetzt. Die Vorratsdatenspeicherung trägt also kaum etwas zur Sicherheit bei.“